Langenscheid
Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Diez in Rheinland-PfalzBeflaggungskalender 2026
Nachfolgende Informationen über die Beflaggung sind der Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz entnommen.
„Wir haben die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen in Rheinland-Pfalz die öffentlichen Gebäude (staatliche und kommunale Verwaltung, öffentliche Schulen, Gebäude von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beflaggt werden:

27.01.2026 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
11.03.2026 Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast) –
erstmalig am 11.03.2022 lt. Anordnung der Ministerpräsidentin vom 03.03.2022!
01.05.2026 Tag der Arbeit
09.05.2026 Europatag (erstmalig 1983 und zunächst am 05.05., seit 2005 am 09.05.)
18.05.2026 Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung
23.05.2026 Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17.06.2026 Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953
20.06.2026 Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20.07.2026 Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des
Nationalsozialismus im Jahre 1944
03.10.2026 Tag der Deutschen Einheit
am Volkstrauertag, dem zweiten Sonntag vor dem 1. Advent (am 15. November 2026 – halbmast)
sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Die Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude legt die Termine und Anlässe fest, zu denen in Rheinland-Pfalz alle öffentlichen Gebäude ohne besondere Anordnung beflaggt werden.
Daneben kann die Ministerpräsidentin bei besonderen Anlässen die Beflaggung anordnen.
Staatliche Verwaltungen setzen grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schulen die Landes- oder Bundesflagge.
Bei Anlässen, die Europa betreffen, wird soweit möglich auch die Europaflagge gesetzt. Ich bitte zu beachten, dass aufgrund des Vertrages von Rom vom 29.10.2004 der 09. Mai als Europatag festgelegt wurde.
Die Beflaggung beginnt um 8.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.“
Weitere Beflaggung zu besonderen Anlässen wird kurzfristig vom Innenministerium veranlasst.